Coronavirus – Das müssen Imker jetzt wissen!

Dr. rer. medic. Harald Stephan

Autor: Dr. rer. medic. Harald Stephan

Über den Autor: Dr. rer. medic. Harald Stephan hat nach seinem Studium der Biologie an der Universität des Saarlandes als Wissenschaftler an den Universitäten Marburg, Bochum und Duisburg-Essen gearbeitet.

Letzte Aktualisierung: 29.09.2023

Verfasst unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Standards. Erfahre mehr über Bienen.info

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Imker und ihre Bienenvölker bleiben von der gegenwärtigen Corona-Krise nicht verschont. Vor allem die Ausgangsbeschränkungen bis hin zur Ausgangssperre betreffen jeden, der sich um seine Völker kümmern muss. Noch schlimmer wird die Sache, wenn ein Imker erkrankt und die Tiere ohne menschliche Unterstützung auskommen müssen. Hier gilt es rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

Bitte beachten Sie, dass die Bundesländer teils unterschiedliche Regelungen einführen. Zudem können sich die Vorgaben tagtäglich ändern (Stand des Artikels ist der 23.03.2020). Daher empfehlen wir Ihnen, sich anhand unserer Quellen über die aktuellen Geschehnisse informiert zu halten. Sich mit Kollegen gut zu vernetzen ist wichtiger denn je – im eigenen Interesse, aber auch im Interesse Ihrer Bienenvölker. Nur gemeinsam können wir diese Krise bewältigen! Bitte beachten sie auch, dass dieser Artikel keinesfalls eine Rechtsberatung ersetzen kann oder soll.

Darf ich als Imker trotz Ausgangsbeschränkungen weiterhin meine Völker versorgen?

Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Bienen als „systemrelevant“. Sie liefern nicht nur Honig, sondern sind für die Bestäubung der meisten Nutzpflanzen unentbehrlich. Nur mit ihrer Hilfe lässt sich die Versorgung mit Obst und Gemüse sicherstellen, die wir in Zeiten eingeschränkten Fernverkehrs umso dringender benötigen.

Daher ist es Imkern nach wie vor gestattet, sich um ihre Völker zu kümmern. Man kann es nicht riskieren, dass die Bienen unkontrolliert schwärmen und Bestände schwinden, oder dass Varroa-Milbe oder Viruserkrankungen unbeaufsichtigte Völker schwächen. Imker sind als Nutztierhalter sogar gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere fachgerecht zu versorgen.

Ist man zur Bienenbetreuung unterwegs, empfiehlt sich das Mitführen einer entsprechenden Bescheinigung. Nur so lässt sich einer Polizeikontrolle schnell und einfach klarmachen, warum man das Haus verlassen muss. Eine bundeseinheitliche Regelung ist hierzu bisher nicht vorgesehen, und auch sonst sind sich die zuständigen Stellen sich über die Vorgaben uneins.

  • Angestellte Berufsimker sollten eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers dabeihaben,
  • Hobbyimker eine Bescheinigung des Imkerbundes oder eines Vereins, in dem sie Mitglied sind.
  • Bienenhalter können ihre imkerliche Tätigkeit mit einem Meldebescheid der Tierseuchenkasse oder des HI-Tier nachweisen.

Was passiert bei einer Ausgangssperre?

Eine Ausgangssperre ist noch restriktiver als die aktuell eher übliche Ausgangsbeschränkung. Auch hier gilt, dass Haustiere und Nutztiere weiter versorgt werden müssen. Im Falle einer uneingeschränkten Ausgangssperre obliegt die Erteilung einer Ausnahmeregelung den zuständigen Behörden, die diese verhängt haben. Die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus den zu veröffentlichenden Erlassen und Allgemeinverfügungen. Den aktuellen Stand der Dinge müssen Sie gegebenenfalls beim örtlichen Gesundheitsamt oder Veterinäramt erfragen, sobald Ihnen etwas davon zu Ohren kommt.

Was passiert, wenn ich wegen meiner Bienen über die Grenze muss?

Pendlerbescheinigung

Aktuell führt die Bundespolizei auf Anweisung des Bundesministeriums des Inneren Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg und der Schweiz durch. Gegebenenfalls müssen Berufsimker eine vom Arbeitgeber ausgestellte Pendlerbescheinigung mit sich führen, wenn sie berufsbedingt die Grenzen passieren wollen. Ein entsprechender Vordruck steht auf den Internetseiten der Bundespolizei zum Download zur Verfügung.

Gibt es ein Verbringungsverbot?

Der Blütezeit von Trachtpflanzen folgend verbringen Imker ihre Bienenstöcke an Orte mit reichhaltigeren Nektarquellen. Nach Verlautbarung des Deutschen Imkerbundes sieht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bisher keinen Anlass für ein Verbot dieser Maßnahme.

Inwieweit der grenzüberschreitende Personenverkehr von solchen Regelungen betroffen ist, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BMEL. Eine Wanderung von Bienenvölkern über die Grenzen eines Landes oder Bundeslandes hinweg erfordert unter Umständen einen Passierschein. Auch hier müssen Sie sich gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden über den aktuellen Stand der Dinge informieren.

Wer kümmert sich um meine Bienen, wenn ich selber erkranke?

Imkerhilfe

Wer positiv auf COVID-19 getestet wurde, steht unter Quarantäne und darf das Haus nicht verlassen. Insbesondere Hobbyimker brauchen in einem solchen Fall dringend jemanden, der ihre Völker im Auge behält. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Absprache mit Kollegen, damit im Notfall der eine für den anderen einspringen kann. Je besser die Vernetzung über Vereine oder Imkerbund, desto unkomplizierter lassen sich die erforderlichen Hilfsmaßnahmen organisieren.

Der Deutsche Imkerbund empfiehlt, im Vertretungsfall das eigene Handwerkszeug mitzuführen. Damit will man eine Kontamination mit fremden Geräten vermeiden. Solange die Überlebensfähigkeit von SARS-CoV-2 auf Oberflächen nicht hinreichend geklärt ist, sollte man sich aus Gründen der Sicherheit an diese Maßgabe halten. Nach bisherigen Erkenntnissen ist eine Infektion über Oberflächenkontaminationen unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen.

In Österreich und Deutschland gibt es die Webseiten Imkerhilfe.at und Imkerhilfe.eu, die vom Österreichischen Erwerbsimkerbund betrieben werden. Sie bieten Imkern, die zu einer Coronavirus-Risikogruppe gehören, kostenlose und unkomplizierte Unterstützung an.

Bitte schauen sie auch in unser Quellenverzeichnis. Dort finden sie weiterführende Informationen zu dem Thema.

Quellen, Links und weiterführende Literatur
Hier finden Sie aktuelle und weiterführende Informationen zum Thema Coronavirus und Imkerei:

Deutscher Imkerbund e.V. (DIB):
Informationen zu Corona: https://deutscherimkerbund.de/419-Information_zu_Corona
Mitteilung Bienenpflege in der aktuellen Situation: https://deutscherimkerbund.de/userfiles/Diverses/COVID-19/D.I.B.-Info_Bienenpflege_Corona_2020_03_18.pdf
BMEL Mitteilung über uneingeschränkte Verbringungsmöglichkeiten vom 16.03.2020: https://deutscherimkerbund.de/userfiles/Diverses/COVID-19/BMEL_Mitteilung_ueber_uneingeschraenkte_Verbringungsmoeglichkeiten_2020_03_16.pdf
Infobrief des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LaVeS) vom 20. März 2020 zu Ausgangssperren: https://deutscherimkerbund.de/userfiles/Diverses/COVID-19/Infobrief_vom_20Maerz2020_LAVES_IB_Celle.pdf

Deutscher Berufs- und Erwerbs-Imker Bund e.V. (DBIB):
Aktuelle Informationen zu Corona. https://berufsimker.de/aktulle-informationen-zu-corona/

Österreichischer Erwerbsimkerbund:
COVID-19 Ausgangssperre: Fahrtgenehmigung für ImkerInnen zu den Bienenständen. https://www.erwerbsimkerbund.at/covid-19-ausgangssperre-fahrtgenehmigung-fuer-imkerinnen-zu-den-bienenstaenden+2500+1140294
Imker-Nothilfe.
Beschreibung: https://www.erwerbsimkerbund.at/unsere-mission-hilfe-fuer-imker-und-bienen+2500+1140289
Imker-Nothilfe Österreich: https://www.imkerhilfe.at/
Imker-Nothilfe Deutschland: https://www.imkerhilfe.eu/
Informationen zum Coronavirus für die Landwirtschaft: https://www.erwerbsimkerbund.at/informationen-zum-coronavirus-fuer-die-landwirtschaft+2500+1140281
Allgemeine Informationen zum Coronavirus: https://www.erwerbsimkerbund.at/allgemeine-informationen-zum-coronavirus+2500+1140276

Bienen & Natur:
Corona – Darf ich weiterhin zu meinen Bienen? https://www.bienenundnatur.de/aktuelles/corona-darf-ich-als-imker-zu-meinen-bienen/

Bundespolizei:
Pendlerbescheinigung zum Download: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/pendlerbescheinigung_down.pdf

Bildrechte

Die Bilder & Videos wurden selber produziert, außer folgende Inhalte:

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